Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

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Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile

Willkommen auf der Schweizerischen Informationsplattform über Access and Benefit-sharing (ABS).

Die Internetseiten der Schweizerischen Informationsplattform über ABS sollen den Austausch wissenschaftlicher, technischer und gesetzlicher Informationen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung dieser Ressourcen unter den Vertragspartnern und der Öffentlichkeit erleichtern. Die Schweizerische Informationsplattform stützt sich auf die Bonner Leitlinien über ABS und nach in Krafttreten des Nagoya-Protokolls auf die internationale Informationsstelle laut Artikel 14 des Protokolls.

Am 16. Mai 2012 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls eröffnet.    Weitere Informationen...

 

Le Conseil fédéral a ouvert, le 16 mai 2012, la consultation sur la ratification du Protocole de Nagoya.    Pour en savoir plus...

 

Il 16 maggio 2012 il Consiglio federale ha dato avvio alla consultazione sulla ratifica del Protocollo di Nagoya.    Altre informazioni...

Was ist Access and Benefit-Sharing ABS? - Einführung in die Thematik.

Das Nagoya-Protokoll - Die wichtigsten Beschlüsse und Regelungen aus dem Nagoya-Protokoll.

ABS Clearing House - Welche Aufgaben erfüllt das ABS Clearing House des Nagoya-Protokolls.

Umsetzung in der Schweiz - Zusammenstellung der Aktivitäten sowie der gesetzlichen und administrativen Grundlagen in der Schweiz.

ABS-Kontaktstelle Schweiz - Für weitergehende Informationen zu ABS und zum Nagoya Protokoll

Zugang in anderen Ländern - Informationen zu ABS-Regelungen in anderen Ländern.

Dokumentation - Weitere Informationen zur Thematik ABS.

 

Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA)

 

Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) wurde unter dem Mandat der Welternährungsorganisation (FAO) 2001 in Rom verabschiedet. Die Ziele dieses Vertrags stehen im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und streben die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit an. Für die Umsetzung in der Schweiz ist das Bundesamt für Landwirtschaft BLW zuständig.

 

Zurzeit sind unter dem Vertrag Zugang und Vorteilsausgleich von 64 Kulturpflanzen geregelt. Für die in Anhang I des ITPGRFA aufgeführten Nutzpflanzen kommt das Nagoya-Protokoll nicht zur Anwendung.


Zuletzt aktualisiert am: 16.05.2012





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